Im Rahmen ihrer Europawahlkampagne hat die Partei „Die Rechte“ zwei Plakate am Kröpcke in Hannover aufgehängt, die den Tatbestand der Volksverhetzung oder anderer Strafnormen erfüllen.
Eines dieser Plakate trägt die Aufschrift “Zionismus stoppen: Israel ist unser Unglück! Schluss damit!“, das zweite zeigt Ursula Haverberck mit der Aufschrift „Mit 90 Jahren: Für ihre Meinung inhaftiert!“ Beim ersteren genannten Plakat handelt es sich um eine Paraphrasierung des antisemitischen Ausspruchs „Die Juden sind unser Unglück“, ursprünglich formuliert von Heinrich Treitschke im 19. Jahrhundert. In der Zeit des Nationalsozialismus wurde dieser zu einem Slogan der NS-Zeitschrift „Der Stürmer“ und diente der Verbreitung antisemitischen Gedankenguts. Offensichtlich stellt das Plakat der Rechten eine deutliche Anspielung auf den Slogan des „Stürmers“ dar und dürfte damit den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen. Zudem wird diese Anspielung auf den Nationalsozialismus unterstützt durch das zweite Plakat mit der Abbildung von Frau Haverbeck, die wegen Holocaustleugnung verurteilt wurde und zurzeit eine Haftstrafe verbüßt. Insbesondere die Formulierung „Für Ihre Meinung inhaftiert“ trivialisiert den Strafbestand der Holocaustleugnung und soll die Verurteilung von Frau Haverbeck als unrechtmäßig darstellen.
Mit den Bezügen auf den NS im ersten Plakat und auf die Holocaustleugnung Frau Haverbercks im zweiten Plakat wird deutlich, dass sich der Ausspruch „Israel ist unser Unglück! Schluss damit!“ als Aufforderung zur Abschaffung des Staates Israel und als Bedrohung von jüdischen Menschen im Allgemeinen verstehen lässt. Damit ist der rechtliche Rahmen, in dem sich die Meinungsfreiheit in Deutschland bewegt, überschritten.
Von mehreren Vereinen/ Verbänden laufen grade Strafanzeigen gegen „Die Rechte“. Unter anderem haben sich bereits SJD-Die Falken- Bezirk Hannover & die Deutsch Israelische Gesellschaft AG Hannover kritisch dazu geäußert und Strafanzeige erstattet.
Diese Plakate am Kröpcke sind unsäglich. Bitte werdet alle tätig: Jede Privatperson kann eine Strafanzeige aufgeben und – zusätzlich – die Polizei zum Abhängen auffordern!